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Unser Geschäftsmodell

Langfristige, faire und belastbare B2B-Partnerschaften statt Einmalgeschäft.

1. Zweck und Grundprinzip

Wipfelbund konzipiert, moderiert und steuert Unternehmenspartnerschaften. Ziel ist eine dauerhafte, nachvollziehbare Wertschöpfung auf Basis klarer Anreize, transparenter Entscheidungswege und gemeinsamer Verantwortung. Wir arbeiten ausschließlich im B2B-Kontext.

2. Leistungsbild

  • Passungs-Analyse: strategische Ziele, Kultur, Entscheidungswege, SLA-Reife, Datenlage.
  • Nutzen- und Beteiligungsmodell: Definition von KPIs, Schwellen, Boni/Mali, Kappungen.
  • Governance & Steuerung: Review-Kadenzen, Eskalationspfade, Änderungs- und Abnahmeprozesse.
  • Dokumentation & Audit: schlanke Artefakte, revisionssicher, eindeutig.

3. Vergütungsmodelle

3.1 Grundvergütung (Retainer)

Ein monatlicher Retainer deckt Analyse, Steuerung und Kern-Artefakte ab. Der Retainer wird im Voraus je Abrechnungsperiode fällig und ist planbar sowie pro-rata kündbar (siehe Laufzeit/Kündigung).

3.2 Variable Vergütung (Performance-Share)

Eine variable Komponente beteiligt Wipfelbund an messbar erzieltem Mehrwert. Grundlage sind gemeinsam definierte Nutzen-KPIs (z. B. Deckungsbeitrag, Durchlaufzeit, Stabilitätsindex). Beispielhafte Formel:

Variable Vergütung = Beteiligungssatz × (gemessener Mehrwert – Schwellenwert) mit Cap/Floor.

Die Messlogik, Datenquellen und Prüfverfahren werden vertraglich festgelegt und sind auditierbar.

3.3 Meilenstein- oder Work-Package-Vergütung

Für klar abgrenzbare Arbeitspakete (z. B. Vertragsanhänge, SLA-Katalog, KPI-Hub) wird eine erfolgsabhängige Abnahme mit objektiven Kriterien vereinbart.

3.4 Co-Invest / IP-Beteiligung

Bei gemeinsamen Entwicklungen kann Wipfelbund anteilig investieren (z. B. reduzierte Grundvergütung gegen Beteiligung an Nutzungserlösen). IP-Rechte und Lizenzen werden zweckgebunden geregelt (siehe Abschnitt 8).

4. Abrechnung und Zahlungsmodalitäten

  • Zeiträume: monatlich oder quartalsweise.
  • Währung: EUR; Preise zzgl. Umsatzsteuer, sofern anwendbar.
  • Fälligkeiten: Retainer im Voraus; Variablen/Meilensteine nach Abnahme/Verifikation.
  • Zahlungsziel: 14 Tage netto, sofern nichts Abweichendes vereinbart.
  • Auslagen: Drittleistungen (z. B. Notar, Prüfungsdienstleister) werden vorab freigegeben und durchgereicht.
  • EU/B2B-Steuerlogik: Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen kann das Reverse-Charge-Verfahren gelten; maßgeblich sind die vertraglichen Angaben und USt-IDs.

5. Annahme, Abnahme und Änderungsmanagement

Abnahmen erfolgen gegen definierte Kriterien (DoD). Änderungsbedarfe werden im Änderungsprotokoll dokumentiert; Auswirkungen auf Zeit, Kosten und Qualität werden gemeinsam bewertet und freigegeben.

6. Service-Levels, Reporting und Reviews

  • SLAs: Reaktions-/Bereitstellungsfenster nach Kritikalität.
  • Reporting: wenige, belastbare Metriken (Beitrag, Stabilität, Zufriedenheit).
  • Reviews: mindestens quartalsweise, inkl. Eskalationsfenster und Re-Baselining-Regeln.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich. Verarbeitungen personenbezogener Daten erfolgen gemäß anwendbarem Recht (insb. DSGVO); eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) wird bei Bedarf separat geschlossen.

8. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Standard-Artefakte und Templates von Wipfelbund bleiben unser Eigentum; der Kunde erhält eine zweckgebundene, nicht ausschließliche Lizenz. Für kundenspezifische Ergebnisse werden einfache Nutzungsrechte eingeräumt. Gemeinsame Entwicklungen (Co-Invest) folgen der vertraglich vereinbarten IP-Aufteilung (z. B. Co-Ownership, Lizenzpools, Sperrfristen).

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig entscheidungs- und umsetzungsfähige Ansprechpartner, erforderliche Daten und Zugänge bereit und sichert die organisatorische Verankerung der vereinbarten Maßnahmen.

10. Haftung

Wipfelbund haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet Wipfelbund nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11. Laufzeit und Kündigung

  • Beginn: mit Vertragsunterzeichnung oder beidseitiger Leistungsaufnahme.
  • Kündigungsfristen: monatlich kündbar zum Ende der Abrechnungsperiode, sofern nichts Abweichendes vereinbart.
  • Pro-rata-Regel: bei Kündigung werden im Voraus gezahlte Retainer anteilig für noch nicht erbrachte Perioden erstattet; variable Komponenten bleiben von der Kündigung unberührt und werden nachträglich abgerechnet.

12. Compliance, Interessenkonflikte und Audit

Wipfelbund verpflichtet sich zu Integrität, Antikorruption und zur Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte. Prüf- und Einsichtsrechte in die für die variable Vergütung relevanten Aufzeichnungen werden sachgerecht gewährt.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Berlin.

14. Änderungen

Anpassungen des Geschäftsmodells oder dieser Konditionen bedürfen der Textform und gelten erst nach beiderseitiger Bestätigung.

Kontakt

Wipfelbund • Chausseestraße 86, 10115 Berlin • [email protected]+49 30 2145 9832